Page 188 - Gesamtprogramm_2016
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vertreten hat, werden dem Inhaber der Eintrittskarte keine VIII. Gutscheine
Ersatzansprüche gewährt. Dies ist insbesondere dann der Fall, Gutscheine der Veranstalterin können gegen Eintrittskarten für
wenn
a) eine „Open Air-Veranstaltung“ in einen Saal verlegt grundsätzlich alle Veranstaltungen der Veranstalterin eingelöst
werden, sofern noch Karten für die jeweilige Veranstaltung
werden muss; verfügbar sind. Der Gutscheinbetrag ist frei wählbar. Jeder
b) bei einer Verlegung einer „Open Air-Veranstaltung“ Gutschein kann nur einmal eingelöst werden und muss im
Original vorliegen. Gutscheine können nur direkt bei einer
in einen Saal die Qualität des einzelnen Sitzplatzes Bestellung verrechnet werden. Eine nachträgliche Berech-
nicht aufrecht erhalten werden kann; nung ist nicht möglich. Sollte der Wert Ihres Gutscheines für
c) eine bereits angefangene Vorstellung abgebrochen Ihre Bestellung nicht ausreichen, wird Ihnen der Restwert in
werden muss; Rechnung gestellt. Gutscheine können nicht bar ausgezahlt
d) es aus welchem Grunde auch immer zu Sichtbehin- werden. Die Auszahlung von Restbeträgen ist nicht möglich.
derungen kommt; Der Restbetrag wird dem Kunden auf einem neuen Gutschein
e) eine Veranstaltung durch höhere Gewalt, Streik oder gutgeschrieben. Bei Schreibfehlern und anderen, durch
andere Ereignisse, die die Veranstalterin nicht zu den Besteller verursachte Eingabefehler in der Adresse des
vertreten hat, ausfällt. Gutscheinempfängers übernehmen wir keine Haftung für die
5. F ür Vermögensschäden, die durch die Anreise zu ausgefalle- korrekte Lieferung.
nen oder verlegten Veranstaltungen entstehen, übernimmt
die Veranstalterin keine Haftung. Auswärtigen Besuchern wird IX. Print@Home
daher empfohlen, sich die Veranstaltung vor Anreise kurzfristig Die Veranstalterin bietet den Erwerb von Eintrittskarten, das
telefonisch bestätigen zu lassen.
sog. Print@Home-Verfahren über Dritte an. Stornierungen
V. Weitergabe der Eintrittskarten, Haftung für Preise Dritter und Umbuchungen von Print@Home-Tickets sind nicht
möglich. Wir weisen darauf hin, dass die Übermittlung der
1. Die Veranstalterin hat Interesse daran, die von ihr durchge- bestellten Tickets im Print@Home-Verfahren direkt beim
Kunden durch Ausdruck des elektronisch an den Kunden
führten kulturellen Veranstaltungen einem breiten Publikum gesendeten Tickets erfolgt. Der Kunde darf von bestellten
Tickets zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Verwendung
zugänglich zu machen. Der Weiterverkauf der Eintrittskarten ein Druckexemplar anfertigen; er ist im Übrigen nicht berech-
tigt, mehrere Ausdrucke herzustellen oder das ausgedruckte
zu überhöhten Preisen soll daher unterbunden und die Wei- Ticket – in welcher Form auch immer – sonst zu reproduzieren
oder zu vervielfältigen, um Reproduktionen oder Vervielfäl-
tergabe der Eintrittskarten eingeschränkt werden. tigungsstücke zu verkaufen oder um sich selbst oder Dritten
unberechtigten Zutritt zu Veranstaltungen zu verschaffen. Der
2. Zu diesem Zweck werden Eintrittskarten ausschließlich zur Kunde muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um eine
Reproduktion oder Vervielfältigung von Print@Home-Tickets
privaten Nutzung verkauft. Dem Eintrittskartenkäufer ist es durch Dritte auszuschließen. Für den Fall, dass von einem
Print@Home-Ticket Kopien auftauchen, behält sich die
insbesondere untersagt, Veranstalterin vor, den Besitzer der Kopie bzw. dem Besitzer
des unbefugt vervielfältigten Print@Home-Tickets den Zugang
a) die Eintrittskarte(n) in Internetauktionen anzubieten; zu der Veranstaltung zu verweigern. Der einmalig verwertbare
Code auf dem Print@Home-Ticket wird am Veranstaltungsort
b) die Eintrittskarte(n) ohne vorherige schriftliche geprüft. Tickets mit einem bereits entwerteten Code berech-
tigen nicht zum Zutritt zur Veranstaltung. Die Veranstalterin
Zustimmung der Veranstalterin gewerblich zu haftet nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung
oder dem Missbrauch eines Print@Home-Tickets.
veräußern;
X. Recht am eigenen Bild
c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Eintritts- Jeder Inhaber einer Eintrittskarte willigt unwiderruflich für alle

karte(n) zu einem über 15 % höheren Preis als den, gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltli-
che Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotogra-
der auf der Eintrittskarte angegeben ist, zu fien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnun-
gen von Bild und/oder Ton, die von der Veranstalterin oder
veräußern; deren Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung
erstellt werden. Die Einwilligung des Inhabers der Eintrittskar-
d) die Eintrittskarte(n) ohne vorherige schriftliche te erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung seines
Bildes/seiner Stimme in üblicher und angemessener Weise.
Zustimmung der Veranstalterin zu Zwecken der Wer-
XI. Haftungsausschluss
bung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Eine Haftung der Veranstalterin für Schäden oder vergebliche

Gewinn oder als Teil eines nicht genehmigten Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur
ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen
Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu von der Veranstalterin oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen
durch schuldhafte Verletzung einer solchen Pflicht, deren
verwenden. Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
3. Wird eine Eintrittskarte für die vorgenannten unzulässigen Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht),
verursacht worden oder auf eine grob fahrlässige oder vor-
Zwecke verwendet, wird die Eintrittskarte ungültig. Die Ver- sätzliche Pflichtverletzung der Veranstalterin oder eines ihrer
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Haftet die Veranstalterin
anstalterin ist in diesem Fall berechtigt, die Eintrittskarte zu gemäß Ziffer VII. 1. a) für die Verletzung einer wesentlichen

sperren und dem Inhaber der Eintrittskarte entschädigungslos

den Einlass zu der Veranstaltung zu verweigern.

4. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon

unberührt. Die Veranstalterin behält sich zudem vor, Personen,

die gegen die vorgenannten Untersagungen verstoßen, in

Zukunft von dem Erwerb von Eintrittskarten auszuschließen.

5. Die Veranstalterin haftet den Besuchern gegenüber nicht für

Leistungen und Preise von Reiseveranstaltern bzw. anderen

Kartenanbietern.

6. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungs-

ortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch

nicht auf andere Personen übertragbar.

VI. Haftung für Garderobe
Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe

und andere miteingebrachte Gegenstände.

VII. Speicherung von Daten
Die Veranstalterin ist berechtigt, die ihr durch die Reser-

vierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannten perso-
nenbezogenen Daten zu speichern. Diese Daten werden nicht
an Dritte weitergegeben.

186 Klavier-Festival Ruhr 2016
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