Page 187 - Gesamtprogramm_2016
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Allgemeine Geschäfts­
bedingungen der Stiftung
Klavier-Festival Ruhr

(Stand: 01. Dezember 2011) Eintrittskarten, wenn der Fehler unmittelbar nach Erhalt der
Eintrittskarten geltend gemacht wird. Spätere Reklamationen
I. Allgemeines – Geltungsbereich können nicht anerkannt werden.
1. Die Stiftung Klavier-Festival Ruhr ist Veranstalterin des jährlich 3. Hinterlegte Karten müssen bis spätestens eine halbe Stunde
vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden.
stattfindenden „Klavier-Festival Ruhr“ und der im Rahmen des 4. Um einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung gewährleis-
„Klavier-Festival Ruhr“ stattfindenden Konzertveranstaltungen. ten zu können, ist der Kunde vor deren Beginn
2. Für den Erwerb von Eintrittskarten für das „Klavier-Festival a) verpflichtet, Signalfunktionen an Mobiltelefonen und
Ruhr“ und für die Rechte aus diesen Eintrittskarten sowie für
die im Rahmen des „Klavier-Festival Ruhr“ stattfindenden anderen elektronischen Geräten auszuschalten und
Konzertveranstaltungen gelten ausschließlich die nach­ b) gehalten, den ihm auf der Eintrittskarte zugewiese-
folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Die sich aus dem Inhalt der Eintrittskarte ergebenden Rechte, nen Sitzplatz einzunehmen. Nach dem Beginn einer
Obliegenheiten und Pflichten gelten für den jeweiligen Inha- Veranstaltung besteht kein Anrecht mehr auf den
ber der Eintrittskarte. erworbenen Sitzplatz. Zu spät kommende Besucher
können grundsätzlich erst in der nächsten Pause
II. Preise Einlass finden. Bei Verlassen der Veranstaltungsräum-
1. Gültig sind jeweils die im Veranstaltungsprogramm des lichkeiten verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
5. Aus urheberrechtlichen Gründen sind jegliche Ton-, Foto- und
„Klavier-Festival Ruhr“ abgedruckten Preise. Die gesetzliche Filmaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, untersagt.
Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. An der Abendkasse Ausgenommen sind vom Festival autorisierte Personen.
kommen noch vorhandene Eintrittskarten eine Stunde vor 6. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische
Beginn der Veranstaltung zum Verkauf, sofern nicht anders Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die
ausgewiesen. sich als Wurfgeschosse verwenden lassen, dürfen bei keiner
2. Für einen Teil der von der Veranstalterin angebotenen Konzer- Veranstaltung mitgebracht werden. Gleiches gilt für Störgeräte
te werden reduzierte Eintrittspreise für Schüler, Studenten wie Laserpointer und ähnliche Geräte.
(bis zum vollendeten 27. Lebensjahr), BFD und FSJler, Auszu-
bildende, Schwerbehinderte Personen ab 50 % Erwerbsmin- IV. Widerrufs- und Rückgaberechte, Ersatzansprüche
derung, Arbeitslose, Harz IV- oder Sozialleistungsempfänger 1. Ein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch der Eintrittskar-
gewährt. Ein Anspruch darauf, dass reduzierte Eintrittspreise
bei einer bestimmten Veranstaltung gewährt werden, besteht ten bzw. Geschenkgutscheine besteht nicht. Dem Kunden
nicht. Die Berechtigung im Sinne des Satzes 1 ist beim Erwerb abhanden gekommene oder zerstörte Eintrittskarten werden
der Eintrittskarten durch Vorlage von entsprechenden Origi- nicht ersetzt. Bei Kartenverlust stellt die Veranstalterin nur
naldokumenten nachzuweisen. Die Veranstalterin behält sich dann Ersatzkarten aus, wenn der Betreffende nachweisen oder
vor, bei Vorlage einer zum reduzierten Eintrittspreis erworbe- glaubhaft machen kann, welche Karte/n er gekauft hatte. Es
nen Eintrittskarte die Berechtigung zu überprüfen, so dass der gilt die Originalkarte vor der Ersatzkarte. Von der Veranstalte-
entsprechende Nachweis auch beim Besuch der jeweiligen rin gelieferte Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheine bleiben
Veranstaltung mitzuführen ist. Kann die Berechtigung in bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Veranstalterin
diesem Fall nicht nachgewiesen werden, ist die Differenz zum und können bei ausbleibender Bezahlung von der Veranstalte-
regulären Eintrittspreis nachzuentrichten. rin vom Besteller zurückgefordert werden.
2. Besetzungs- und Programmänderungen sind nicht beab-
III. Obliegenheiten und Pflichten des Kunden sichtigt, bleiben aber vorbehalten und berechtigen nicht zur
1. Gelieferte Eintrittskarten sind unmittelbar nach Erhalt auf Rückgabe der Eintrittskarten. Lediglich bei genereller Absage
einer Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von längstens 2
Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu Monaten gegen Vorlage der Eintrittskarten in der Vorver-
überprüfen. Bei Falschlieferungen erhält der Kunde eine kos- kaufsstelle, bei der die Eintrittskarten erworben wurden, der
tenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Eintrittspreis erstattet. Die Rücknahme der Karten wegen ei-
Tickets, wenn der Fehler unmittelbar nach Erhalt der Sendung ner Terminverlegung ist nur bis zum Tage vor dem endgültigen
gegenüber derjenigen Vorverkaufsstelle geltend gemacht wird, Veranstaltungstermin möglich.
welche die Eintrittskarten zugesendet hat. Maßgeblich für 3. Die Veranstalterin weist darauf hin, dass, soweit Eintrittskar-
die Wahrung der Reklamationspflicht ist der Poststempel, der ten unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommuni­
Fax-Sendebericht bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. kationsmitteln bestellt wurden, kein Fernabsatzvertrag gemäß
Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. § 312b BGB vorliegt. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges
2. Die an der Abendkasse oder bei einer Vorverkaufsstelle er- Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.
worbenen Eintrittskarten sind ebenfalls im Hinblick auf die ge- 4. Bei einer Änderung des Ablaufs einer Veranstaltung oder
wünschte Platzkategorie, Preiskategorie und Veranstaltung zu deren Ausfall aus Gründen, die die Veranstalterin nicht zu
überprüfen. Bei fehlerhaft ausgestellten Eintrittskarten erhält
der Kunde kostenlos Ersatz gegen Rückgabe der überreichten

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