Page 192 - Gesamtprogramm_2017
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4. Bei einer Änderung des Ablaufs einer Veranstaltung oder VI. Haftung für Garderobe
deren Ausfall aus Gründen, die die Veranstalterin nicht zu Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe
vertreten hat, werden dem Inhaber der Eintrittskarte keine
Ersatzansprüche gewährt. Dies ist insbesondere dann der Fall, und andere mitgebrachte Gegenstände.
wenn
VII. Verwendung von Daten
a) eine „Open Air-Veranstaltung“ witterungsbedingt in Die Veranstalterin ist berechtigt, die ihr durch die Reservierung
einen Saal verlegt werden muss
bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personen-
b) bei einer Verlegung einer „Open Air-Veranstaltung“ bezogenen Daten zu speichern. Die Verwendungsbefugnisse
in einen Saal gemäß lit. a) die Qualität des einzelnen der Veranstalterin richten sich im Übrigen nach den jeweils
Sitzplatzes nicht aufrecht erhalten werden kann; anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
c) eine bereits begonnene Vorstellung abgebrochen VIII. Gutscheine
werden muss Gutscheine der Veranstalterin können gegen Eintrittskarten für
d) es aus welchem Grunde auch immer zu Sichtbehin- grundsätzlich alle Veranstaltungen der Veranstalterin eingelöst
derungen kommt; werden, sofern noch Karten für die jeweilige Veranstaltung
verfügbar sind. Der Gutscheinbetrag ist frei wählbar. Jeder
e) eine Veranstaltung durch höhere Gewalt, Streik oder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden und muss im
andere Ereignisse, die die Veranstalterin nicht zu Original vorliegen. Gutscheine können nur direkt bei einer
vertreten hat, ausfällt. Bestellung verrechnet werden. Eine nachträgliche Berücksich-
tigung ist nicht möglich. Sollte der Wert eines Gutscheines
5. Für Vermögensschäden, die durch die Anreise zu ausgefalle- für eine Bestellung nicht ausreichen, wird dem Erwerber der
nen oder verlegten Veranstaltungen entstehen, übernimmt Restwert in Rechnung gestellt. Gutscheine können nicht bar
die Veranstalterin keine Haftung. Auswärtigen Besuchern wird ausgezahlt werden. Die Auszahlung von Restbeträgen ist nicht
daher empfohlen, sich die Veranstaltung vor Anreise kurzfristig möglich. Der Restbetrag wird dem Kunden gutgeschrieben.
telefonisch bestätigen zu lassen sowie die von der Veranstalte- Bei Schreibfehlern und anderen, durch den Besteller verursach-
rin auf ihrer Internetseite www.klavierfestival.de verlautbarten ten Eingabefehlern in der Adresse des Gutscheinempfängers
Meldungen zu beachten. übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für die korrekte
Lieferung.
V. Weitergabe der Eintrittskarten, Haftung für Preise Dritter
IX. Print@Home
1. Die Veranstalterin hat Interesse daran, die von ihr durchge- Die Veranstalterin bietet den Erwerb von Eintrittskarten durch
führten kulturellen Veranstaltungen einem breiten Publikum das sog. Print@Home-Verfahren über Dritte an. Stornierungen
und Umbuchungen von Print@Home-Tickets sind nicht möglich.
zugänglich zu machen. Der Weiterverkauf der Eintrittskarten Die Veranstalterin weist darauf hin, dass die Übermittlung der
bestellten Tickets im Print@Home-Verfahren direkt beim
zu überhöhten Preisen soll daher unterbunden und die Wei- Kunden durch Ausdruck des elektronisch an den Kunden
gesendeten Tickets erfolgt. Der Kunde darf von bestellten
tergabe der Eintrittskarten eingeschränkt werden. Tickets zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Verwendung
ein Druckexemplar anfertigen; er ist nicht berechtigt, mehrere
2. Zu diesem Zweck werden Eintrittskarten ausschließlich zur Ausdrucke herzustellen oder das ausgedruckte Ticket – in
welcher Form auch immer – sonst zu reproduzieren oder zu
privaten Nutzung verkauft. Dem Eintrittskartenkäufer ist es vervielfältigen, um Reproduktionen oder Vervielfältigungsstücke
zu verkaufen oder um sich selbst oder Dritten unberechtigten
insbesondere untersagt, Zutritt zu Veranstaltungen zu verschaffen. Der Kunde muss
alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um eine Reproduktion
a) die Eintrittskarte(n) in Internetauktionen anzubieten; oder Vervielfältigung von Print@Home-Tickets durch Dritte
auszuschließen. Für den Fall, dass von einem Print@Home-
b) die Eintrittskarte(n) ohne vorherige schriftliche Ticket Kopien auftauchen, behält sich die Veranstalterin vor,
dem Besitzer der Kopie bzw. dem Besitzer des unbefugt
Zustimmung der Veranstalterin gewerblich zu veräu- vervielfältigten Print@Home-Tickets den Zugang zu der Veran-
staltung zu verweigern. Der einmalig verwertbare Code auf
ßern; dem Print@Home-Ticket wird am Veranstaltungsort geprüft.
Tickets mit einem bereits entwerteten Code berechtigen nicht
c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Eintritts- zum Zutritt zur Veranstaltung. Die Veranstalterin haftet nicht
für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem
karte(n) zu einem über 15?% höheren Preis als dem, Missbrauch eines Print@Home-Tickets.
der auf der Eintrittskarte angegeben ist, zu veräu- X. Recht am eigenen Bild
Jeder Inhaber einer Eintrittskarte willigt unwiderruflich für alle
ßern;
gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgelt
d) die Eintrittskarte(n) ohne vorherige schriftliche liche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für
Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder
Zustimmung der Veranstalterin zu Zwecken der Wer- Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der Veran-
stalterin oder deren Beauftragten im Zusammenhang mit der
bung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung des Inhabers
der Eintrittskarte erstreckt sich auf die Vervielfältigung und
Gewinn oder als Teil eines nicht genehmigten Benutzung seines Bildes/seiner Stimme in üblicher und ange-
messener Weise.
Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu
verwenden.
3. Wird eine Eintrittskarte für die vorgenannten unzulässigen
Zwecke verwendet, verliert sie ihre Gültigkeit. Die Veranstal-
terin ist in diesem Fall berechtigt, die Eintrittskarte zu sperren
und dem Inhaber der Eintrittskarte entschädigungslos den
Einlass zu der Veranstaltung zu verweigern.
4. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon
unberührt. Die Veranstalterin behält sich zudem vor, Personen,
die gegen die vorgenannten Untersagungen verstoßen, in Zu-
kunft von dem Erwerb von Eintrittskarten sowie dem Besuch
ihrer Veranstaltungen auszuschließen.
5. Die Veranstalterin haftet den Besuchern gegenüber nicht für
Leistungen und Preise von Reiseveranstaltern bzw. anderen
Kartenanbietern. Soweit der Besucher eine Eintrittskarte nicht
unmittelbar bei der Veranstalterin erworben hat, richten sich
etwaige Ansprüche ausschließlich gegen die Person oder die
Verkaufsstelle, von der der Besucher die Eintrittskarte erwor-
ben hat.
6. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungs-
ortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch
nicht auf andere Personen übertragbar.
190 Klavier-Festival Ruhr 2017