Page 192 - Gesamtprogramm_2017
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4.	Bei einer Änderung des Ablaufs einer Veranstaltung oder             	 VI. Haftung für Garderobe
   deren Ausfall aus Gründen, die die Veranstalterin nicht zu           	Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe
   vertreten hat, werden dem Inhaber der Eintrittskarte keine
   Ersatzansprüche gewährt. Dies ist insbesondere dann der Fall,           und andere mitgebrachte Gegenstände.
   wenn
                                                                        	 VII. Verwendung von Daten
	 a)	eine „Open Air-Veranstaltung“ witterungsbedingt in                	Die Veranstalterin ist berechtigt, die ihr durch die Reservierung
                einen Saal verlegt werden muss
                                                                           bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personen-
	 b)	bei einer Verlegung einer „Open Air-Veranstaltung“                   bezogenen Daten zu speichern. Die Verwendungsbefugnisse
                in einen Saal gemäß lit. a) die Qualität des einzelnen     der Veranstalterin richten sich im Übrigen nach den jeweils
                Sitzplatzes nicht aufrecht erhalten werden kann;           anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

	 c)	eine bereits begonnene Vorstellung abgebrochen                    	 VIII. Gutscheine
                werden muss                                             	Gutscheine der Veranstalterin können gegen Eintrittskarten für

	 d)	es aus welchem Grunde auch immer zu Sichtbehin-                      grundsätzlich alle Veranstaltungen der Veranstalterin eingelöst
                derungen kommt;                                            werden, sofern noch Karten für die jeweilige Veranstaltung
                                                                           verfügbar sind. Der Gutscheinbetrag ist frei wählbar. Jeder
	 e)	eine Veranstaltung durch höhere Gewalt, Streik oder                  Gutschein kann nur einmal eingelöst werden und muss im
                andere Ereignisse, die die Veranstalterin nicht zu         Original vorliegen. Gutscheine können nur direkt bei einer
                vertreten hat, ausfällt.                                   Bestellung verrechnet werden. Eine nachträgliche Berücksich-
                                                                           tigung ist nicht möglich. Sollte der Wert eines Gutscheines
5.	Für Vermögensschäden, die durch die Anreise zu ausgefalle-             für eine Bestellung nicht ausreichen, wird dem Erwerber der
   nen oder verlegten Veranstaltungen entstehen, übernimmt                 Restwert in Rechnung gestellt. Gutscheine können nicht bar
   die Veranstalterin keine Haftung. Auswärtigen Besuchern wird            ausgezahlt werden. Die Auszahlung von Restbeträgen ist nicht
   daher empfohlen, sich die Veranstaltung vor Anreise kurzfristig         möglich. Der Restbetrag wird dem Kunden gutgeschrieben.
   telefonisch bestätigen zu lassen sowie die von der Veranstalte-         Bei Schreibfehlern und anderen, durch den Besteller verursach-
   rin auf ihrer Internetseite www.klavierfestival.de verlautbarten        ten Eingabefehlern in der Adresse des Gutscheinempfängers
   Meldungen zu beachten.                                                  übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für die korrekte
                                                                           Lieferung.
	 V. Weitergabe der Eintrittskarten, Haftung für Preise Dritter
                                                                        	 IX. Print@Home
1.	Die Veranstalterin hat Interesse daran, die von ihr durchge-        	Die Veranstalterin bietet den Erwerb von Eintrittskarten durch

führten kulturellen Veranstaltungen einem breiten Publikum                 das sog. Print@Home-Verfahren über Dritte an. Stornierungen
                                                                           und Umbuchungen von Print@Home-Tickets sind nicht möglich.
zugänglich zu machen. Der Weiterverkauf der Eintrittskarten                Die Veranstalterin weist darauf hin, dass die Übermittlung der
                                                                           bestellten Tickets im Print@Home-Verfahren direkt beim
zu überhöhten Preisen soll daher unterbunden und die Wei-                  Kunden durch Ausdruck des elektronisch an den Kunden
                                                                           gesendeten Tickets erfolgt. Der Kunde darf von bestellten
tergabe der Eintrittskarten eingeschränkt werden.                          Tickets zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Verwendung
                                                                           ein Druckexemplar anfertigen; er ist nicht berechtigt, mehrere
2.	Zu diesem Zweck werden Eintrittskarten ausschließlich zur              Ausdrucke herzustellen oder das ausgedruckte Ticket – in
                                                                           welcher Form auch immer – sonst zu reproduzieren oder zu
privaten Nutzung verkauft. Dem Eintrittskartenkäufer ist es                vervielfältigen, um Reproduktionen oder Vervielfältigungsstücke
                                                                           zu verkaufen oder um sich selbst oder Dritten unberechtigten
insbesondere untersagt,                                                    Zutritt zu Veranstaltungen zu verschaffen. Der Kunde muss
                                                                           alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um eine Reproduktion
	 a)	     die Eintrittskarte(n) in Internetauktionen anzubieten;           oder Vervielfältigung von Print@Home-Tickets durch Dritte
                                                                           auszuschließen. Für den Fall, dass von einem Print@Home-
	 b)	die Eintrittskarte(n) ohne vorherige schriftliche                    Ticket Kopien auftauchen, behält sich die Veranstalterin vor,
                                                                           dem Besitzer der Kopie bzw. dem Besitzer des unbefugt
          Zustimmung der Veranstalterin gewerblich zu veräu-               vervielfältigten Print@Home-Tickets den Zugang zu der Veran-
                                                                           staltung zu verweigern. Der einmalig verwertbare Code auf
          ßern;                                                            dem Print@Home-Ticket wird am Veranstaltungsort geprüft.
                                                                           Tickets mit einem bereits entwerteten Code berechtigen nicht
	 c)	im Rahmen einer privaten Weitergabe die Eintritts-                   zum Zutritt zur Veranstaltung. Die Veranstalterin haftet nicht
                                                                           für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem
          karte(n) zu einem über 15?% höheren Preis als dem,               Missbrauch eines Print@Home-Tickets.

          der auf der Eintrittskarte angegeben ist, zu veräu-           	X. Recht am eigenen Bild
                                                                        	Jeder Inhaber einer Eintrittskarte willigt unwiderruflich für alle
          ßern;
                                                                           gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgelt­
	 d)	die Eintrittskarte(n) ohne vorherige schriftliche                    liche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für
                                                                           Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder
          Zustimmung der Veranstalterin zu Zwecken der Wer-                Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der Veran-
                                                                           stalterin oder deren Beauftragten im Zusammenhang mit der
          bung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk,                 Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung des Inhabers
                                                                           der Eintrittskarte erstreckt sich auf die Vervielfältigung und
          Gewinn oder als Teil eines nicht genehmigten                     Benutzung seines Bildes/seiner Stimme in üblicher und ange-
                                                                           messener Weise.
          Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu

          verwenden.

3.	Wird eine Eintrittskarte für die vorgenannten unzulässigen

Zwecke verwendet, verliert sie ihre Gültigkeit. Die Veranstal-

terin ist in diesem Fall berechtigt, die Eintrittskarte zu sperren

und dem Inhaber der Eintrittskarte entschädigungslos den

Einlass zu der Veranstaltung zu verweigern.

4.	Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon

unberührt. Die Veranstalterin behält sich zudem vor, Personen,

die gegen die vorgenannten Untersagungen verstoßen, in Zu-

kunft von dem Erwerb von Eintrittskarten sowie dem Besuch

ihrer Veranstaltungen auszuschließen.

5.	Die Veranstalterin haftet den Besuchern gegenüber nicht für

Leistungen und Preise von Reiseveranstaltern bzw. anderen

Kartenanbietern. Soweit der Besucher eine Eintrittskarte nicht

unmittelbar bei der Veranstalterin erworben hat, richten sich

etwaige Ansprüche ausschließlich gegen die Person oder die

Verkaufsstelle, von der der Besucher die Eintrittskarte erwor-

ben hat.

6.	Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungs-

ortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch

nicht auf andere Personen übertragbar.

190 Klavier-Festival Ruhr 2017
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