Page 191 - Gesamtprogramm_2017
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Allgemeine Geschäfts
bedingungen der Stiftung
Klavier-Festival Ruhr
I. Allgemeines – Geltungsbereich überprüfen. Bei fehlerhaft ausgestellten Eintrittskarten erhält
1. Die Stiftung Klavier-Festival Ruhr ist Veranstalterin des jährlich der Kunde kostenlos Ersatz gegen Rückgabe der überreichten
Eintrittskarten, wenn der Fehler unmittelbar nach Erhalt der
stattfindenden „Klavier-Festival Ruhr“ und der im Rahmen des Eintrittskarten geltend gemacht wird. Spätere Reklamationen
„Klavier-Festival Ruhr“ stattfindenden Konzertveranstaltungen. können nicht anerkannt werden.
2. Für den Erwerb von Eintrittskarten für das „Klavier-Festival 3. Hinterlegte Karten müssen bis spätestens eine halbe Stunde
Ruhr“ und für die Rechte aus diesen Eintrittskarten sowie für vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden.
die im Rahmen des „Klavier-Festival Ruhr“ stattfindenden 4. Um einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung gewährleisten
Konzertveranstaltungen gelten ausschließlich die nachfolgenden zu können, ist der Kunde vor deren Beginn
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. a) verpflichtet, Signalfunktionen an Mobiltelefonen und
3. Die sich aus dem Inhalt der Eintrittskarte ergebenden Rechte,
Obliegenheiten und Pflichten gelten für den jeweiligen anderen elektronischen Geräten auszuschalten und
Inhaber der Eintrittskarte. Der Erwerber einer Eintrittskarte b) gehalten, den ihm auf der Eintrittskarte zugewiese-
verpflichtet sich, Obliegenheiten und Pflichten im Falle der
Weitergabe der Karte an einen Dritten diesem verbindlich nen Sitzplatz einzunehmen. Nach dem Beginn einer
aufzuerlegen. Veranstaltung besteht kein Anrecht mehr auf den
erworbenen Sitzplatz. Zu spät kommende Besucher
II. Preise können grundsätzlich erst in der nächsten Pause
1. Gültig sind jeweils die im Veranstaltungsprogramm des Einlass finden. Bei Verlassen der Veranstaltungsräum-
lichkeiten verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
„Klavier-Festival Ruhr“ abgedruckten Preise. Die gesetzliche 5. Aus urheberrechtlichen Gründen sind jegliche Ton-, Foto- und
Umsatzsteuer ist im Preis enthalten. An der Abendkasse kom- Filmaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, untersagt.
men noch vorhandene Eintrittskarten in der Regel eine Stunde 6. Gefährliche Gegenstände wie Glasbehälter, pyrotechnische
vor Beginn der Veranstaltung zum Verkauf, sofern nicht anders Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die
ausgewiesen. sich als Wurfgeschosse verwenden lassen, dürfen bei keiner
2. Für einen Teil der von der Veranstalterin angebotenen Kon- Veranstaltung mitgebracht werden. Gleiches gilt für Störgeräte
zerte werden reduzierte Eintrittspreise für Schüler, Studenten wie Laserpointer und ähnliche Geräte.
und Auszubildende jeweils bis zum vollendeten 27. Lebensjahr,
BFR- und FSJler, schwerbehinderte Personen ab 50?% Erwerbs- IV. Widerrufs- und Rückgaberechte, Ersatzansprüche
minderung, Arbeitslose, ALG II- oder Sozialhilfeempfänger 1. Ein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch der Eintrittskarten
gewährt. Ein Anspruch darauf, dass reduzierte Eintrittspreise
bei einer bestimmten Veranstaltung gewährt werden, besteht bzw. Geschenkgutscheine besteht nicht. Bei Kartenverlust
nicht. Die Berechtigung im Sinne des Satzes 1 ist beim Erwerb stellt die Veranstalterin nur dann Ersatzkarten aus, wenn der
der Eintrittskarten durch Vorlage von entsprechenden Original Betreffende nachweisen kann, welche Karte/n er gekauft
dokumenten nachzuweisen. Die Veranstalterin behält sich vor, hatte. Es gilt die Originalkarte vor der Ersatzkarte, d.?h. die
bei Vorlage einer zum reduzierten Eintrittspreis erworbenen Veranstalterin behält sich vor, dem Inhaber der Originalkarte
Eintrittskarte die Berechtigung zu überprüfen, so dass der Einlass zu gewähren, auch wenn eine Ersatzkarte für den
entsprechende Nachweis auch beim Besuch der jeweiligen betreffenden Platz ausgestellt wurde. Von der Veranstalterin
Veranstaltung mitzuführen ist. Kann die Berechtigung in gelieferte Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheine bleiben bis
diesem Fall nicht nachgewiesen werden, ist die Differenz zum zur deren vollständiger Bezahlung Eigentum der Veranstalterin
regulären Eintrittspreis nachzuentrichten; ansonsten wird ein und können bei ausbleibender Bezahlung von der Veranstalte-
Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt. rin vom Besteller zurückgefordert werden.
2. Besetzungs- und Programmänderungen sind nicht beab-
III. Obliegenheiten und Pflichten des Kunden sichtigt, bleiben aber vorbehalten und berechtigen nicht zur
1. Gelieferte Eintrittskarten sind unmittelbar nach Erhalt auf Rückgabe der Eintrittskarten. Bei Absage einer Veranstaltung
wird innerhalb einer Frist von längstens 2 Monaten ab Datum
Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu der Absage gegen Vorlage der Eintrittskarten in der Vorver-
überprüfen. Bei Falschlieferungen erhält der Kunde eine kosten- kaufsstelle, bei der die Eintrittskarten erworben wurden, der
lose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Eintrittspreis erstattet. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung
Tickets, wenn der Fehler unmittelbar nach Erhalt der Sendung aus Gründen, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat
gegenüber derjenigen Vorverkaufsstelle geltend gemacht wird, (siehe Ziffer IV 4), abgesagt wird. Die Rücknahme der Karten
welche die Eintrittskarten zugesendet hat. Maßgeblich für wegen einer Terminverlegung ist nur bis zum Tage vor dem
die Wahrung der Reklamationspflicht ist der Poststempel, der endgültigen Veranstaltungstermin möglich.
Fax-Sendebericht bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. 3. Die Veranstalterin weist darauf hin, dass, auch soweit Eintritts-
Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. karten unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunika
2. Die an der Abendkasse oder bei einer Vorverkaufsstelle er- tionsmitteln bestellt wurden, kein Widerrufs- oder Rückgabe-
worbenen Eintrittskarten sind ebenfalls im Hinblick auf die ge- recht besteht (§?312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB).
wünschte Platzkategorie, Preiskategorie und Veranstaltung zu
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